| Besuch beim Zahnarzt | |||||||
Der erste Besuch beim Zahnarzt kann von Geburt an stattfinden, spätestens aber wenn alle Milchzähne vorhanden sind. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die zahnärztlichen Früherkennungs-Untersuchungen (zwischen 2 ½ und 5 Jahren) sowie für weitere Kontrolluntersuchungen alle 6 Monate bis zum 18 Lebensjahr. Ab dem 18. Geburtstag gilt die Regelung wie bei allen Erwachsenen, also 2x jährlich zur zahnärztlichen Kontrolle gehen. Auch wenn keine Beschwerden vorhanden sind. Es gibt eine Reihe von Veränderungen in der Mundhöhle die lautlos aber nicht harmlos sind. Oftmals ist die Angst vor der Behandlung der Grund für seltene Besuche. Dies kann zu einem Kreislauf aus Angst und Schmerzbehandlungen führen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung dieses Gefühls.
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